Rechtsprechung
BVerwG, 14.07.2011 - 9 BN 5.10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Gerichts zur Verfolgung eines Beweisangebotes aus dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung eines Gerichts zur Verfolgung eines Beweisangebotes aus dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 K 252/08
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 BN 5.10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 9 BN 5.10
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (Beschluss vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31 S. 2 m.w.N.). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 9 BN 5.10
Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, einem Beweisangebot nachzugehen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach seinem Rechtsstandpunkt erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1996 - BVerwG 9 B 418.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 272). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 9 BN 5.10
Dazu wäre erforderlich, dass die Beschwerde eine bestimmte, höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und außerdem angibt, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 08.02.1996 - 9 B 418.95
Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 9 BN 5.10
Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, einem Beweisangebot nachzugehen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach seinem Rechtsstandpunkt erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1996 - BVerwG 9 B 418.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 272).